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Christof Hagen
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Radar Mode S:
Neues Radarsystem verbessert Möglichkeiten der FlugsicherungBern, 20.03.2007 - Die Flugsicherung erfährt einen technologischen Ausbau: Am 31. März tritt in der Schweiz und sechs weiteren Staaten die Vorschrift in Kraft, dass alle im Instrumentenflug verkehrenden Flugzeuge mit dem neuen Transponder «Mode S» ausgerüstet sein müssen. «Mode S» bietet dem Radar der Flugsicherung mehr Möglichkeiten, Daten eines Fluges zu erfassen.
Für die Abwicklung des Luftverkehrs setzt die
Flugsicherung seit Jahrzehnten auf den Radar. Ohne diese Technik wären die
Flugbewegungen schon seit längerem nicht mehr zu bewältigen. Alleine im
letzten Jahr lenkte zum Beispiel die Flugsicherung Skyguide über 1,4 Millionen
Flugzeuge durch den Schweizer Luftraum. Um den Radar der Flugsicherung mit den
erforderlichen Informationen zu versorgen, sind in den Flugzeugen
Antwortsender, so genannte Transponder, eingebaut. Die heutige Form der
Transponder, der «Mode A/C», ist mehrere Jahrzehnte alt und übermittelt dem
Radar im Prinzip lediglich Daten zur Positionsbestimmung und Identifikation
des Flugzeuges.
Mit dem zunehmenden Verkehrsaufkommen ist der «Mode A/C»-Transponder inzwischen an seine technischen Grenzen gestossen. So kann es aufgrund der Menge an Flugzeugen in einem bestimmten Luftraum zu Störungen des Funkverkehrs zwischen einem Transponder und dem Radar kommen. Zudem ist die Anzahl der von der Flugsicherung zu vergebenden Codes für die Identifikation der Maschinen knapp geworden. Abhilfe schafft der neue «Mode S»-Transponder. Er ermöglicht dem Radar eine individuelle Abfrage an jedes einzelne Luftfahrzeug, wodurch Funkstörungen vermieden werden können. Dadurch, dass die Luftfahrtbehörden der Herkunftsländer einem Flugzeug eine fixe, permanent zugeteilte digitale Adresse vergeben und «Mode S» diese Daten auch verarbeiten kann, lässt sich der heutige Mangel an Identifikationscodes beheben. Weiter ist «Mode S» in der Lage, die Flughöhe eines Luftfahrzeuges auf 25 Fuss (knapp 8 Meter) genau anzugeben anstatt 100 Fuss (30 Meter) wie bisher. Überdies kann «Mode S» ergänzende Informationen übermitteln wie etwa das Kennzeichen eines Flugzeuges oder die von der Besatzung eingestellte Flughöhe. All diese Funktionen können dazu beitragen, den wachsenden Luftverkehr sicher und effizient abzuwickeln. Um die neuen Funktionen möglichst
grossflächig nutzen zu können, haben die Luftfahrtbehörden der Schweiz,
Deutschlands, Frankreichs, Grossbritanniens und der Benelux-Staaten
entschieden, den «Mode S»-Transponder gleichzeitig einzuführen. In diesen
Ländern ist er ab 31. März 2007 vorgeschrieben. Der «Mode A/C»-Transponder
funktioniert parallel ohne Einschränkungen weiter. Vorderhand gilt das «Mode
S»-Obligatorium nur für Flugzeuge, die im Instrumentenflug verkehren. Die
Einführung des «Mode S»-Transponders auch für den Sichtflugverkehr
(hauptsächlich Kleinflugzeuge) ist im Frühling 2008 vorgesehen.
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